Antrag auf Freistellung

Gemäß §36 des Schulgesetzes ist der Besuch einer Schule für alle im Land Sachsen-Anhalt wohnenden Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Befreiung vom Unterricht im Zusammenhang mit den Schulferien erfolgen.

Bitte nutzen Sie das Formular für die Antragstellung und reichen es rechtzeitig bei der Schulleitung ein:

antrag_auf_freistellung_vom_unterricht.pdf