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Antrag auf Freistellung
Gemäß §36 des Schulgesetzes ist der Besuch einer Schule für alle im Land Sachsen-Anhalt wohnenden Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Befreiung vom Unterricht im Zusammenhang mit den Schulferien erfolgen. Bitte nutzen Sie das Formular...
