Antrag auf Verschiebung der Einschulung
Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, werden grundsätzlich eingeschult. In begründeten Ausnahmefällen kann jedoch eine Verschiebung der Einschulung beantragt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind den Anforderungen des Schulalltags noch nicht ausreichend gewachsen ist.
Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie der geltenden schulfachlichen Bestimmungen und unter Einbeziehung der Schulleitung und gegebenenfalls weiterer Fachstellen (z. B. schulärztlicher Dienst).
Erziehungsberechtigte werden gebeten, den Antrag frühzeitig zu stellen und eine entsprechende Begründung beizufügen. Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige Schule bzw. Schulbehörde und berät Sie in dieser Angelegenheit sehr gern.
