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Antrag auf Verschiebung der Einschulung
nicht ausreichend gewachsen ist. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie der geltenden schulfachlichen Bestimmungen und unter Einbeziehung der Schulleitung und gegebenenfalls weiterer Fachstellen (z. B. schulärztlicher Dienst). ...
Antrag auf Freistellung
Gemäß §36 des Schulgesetzes ist der Besuch einer Schule für alle im Land Sachsen-Anhalt wohnenden Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Befreiung vom Unterricht im Zusammenhang mit den Schulferien erfolgen. Bitte nutzen Sie das Formular...
